Allgemeines

Die Kosten für die Bewohnerin/den Bewohner setzten sich aus der sogenannten Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Hotelkomponente beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung.

Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe. Der Pflegezuschlag ist höher als das Pflegegeld, weil der Aufwand für die Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig abgedeckt ist.

Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mitzuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen.

Aktuelle Tagsätze LPZ Mautern

Pflegestufe

Hotelkomponente (EUR)

Pflegezuschlag (EUR)

Tagsatz (EUR)

Tagsatz (EUR inkl. 10% USt)

1

62,73

15,47

78,20

86,02

2

62,73

22,42

85,15

93,67

3

62,73

40,07

102,80

113,08

4

62,73

59,08

121,81

133,99

5

62,73

72,01

134,74

148,21

6

62,73

87,83

150,56

165,62

7

62,73

93,02

155,75

171,33

Aktuelle Tagsätze LPZ Mautern (Gültig ab 01.10.2019)

Pflegestufe 1

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 15,47 € Pflegezuschlag
  • 78,20 € Tagsatz
  • 86,02 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 2

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 22,42 € Pflegezuschlag
  • 85,15 € Tagsatz
  • 93,67 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 3

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 40,07 € Pflegezuschlag
  • 102,80 € Tagsatz
  • 113,08 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 4

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 59,08 € Pflegezuschlag
  • 121,81 € Tagsatz
  • 133,99 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 5

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 72,01 € Pflegezuschlag
  • 134,74 € Tagsatz
  • 148,21 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 6

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 87,83 € Pflegezuschlag
  • 150,56 € Tagsatz
  • 165,62 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 7

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 93,02 € Pflegezuschlag
  • 155,75 € Tagsatz
  • 171,33 € Tagsatz inkl. 10% USt

Zusatzleistungen und Zuschläge

Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel  Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, daher wird ein Einzelzimmerzuschlag von bis zu 6 Euro pro Tag verrechnet. Für HilfeempfängerInnen bei Bezug einer Mindestpension dürfen höchstens 5 Euro pro Tag verrechnet werden.

Ausnahme: Einer Bewohnerin/einem Bewohner ohne eigenen Pensionsanspruch darf der Einzelzimmerzuschlag nicht verrechnet werden, wenn die Person Sozialhilfe bezieht und ein Einbettzimmer auf Grund eines begründeten Bedarfs zur Verfügung zu stellen ist.

Häufige Fragen

Grundsätzlich sind die Kosten vom Heimbewohner selbst zu tragen (Pension, Pflegegeld).

Max. 80% der Pension und 80% des Pflegegeldes werden zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen.

Im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes liegt dann eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vor. Somit kann ein Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs durch Übernahme der Heimkosten gestellt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Mehr Informationen zum Thema Kosten finden sie im Heimstatut des LPZ Mautern. Außerdem steht Ihnen auch unsere Kollegin Frau Hildegard Knoller bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung:

 

Herr
Ernst Wohlmuther

Tel.:  +43 (3845) 2315 6504
Fax:  +43 (3845) 2315 6550
Mail: ernst.wohlmuther@kages.at