Die Kosten für die Bewohnerin/den Bewohner setzten sich aus der sogenannten Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Hotelkomponente beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung.
Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe. Der Pflegezuschlag ist höher als das Pflegegeld, weil der Aufwand für die Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig abgedeckt ist.
Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mitzuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen.
Gültig ab 01.10.2019
Pflegestufe |
Hotelkomponente (EUR) |
Pflegezuschlag (EUR) |
Tagsatz (EUR) |
Tagsatz (EUR ink. 10% USt) |
1 |
62,73 |
15,47 |
78,20 |
86,02 |
2 |
62,73 |
22,42 |
85,15 |
93,67 |
3 |
62,73 |
40,07 |
102,80 |
113,08 |
4 |
62,73 |
59,08 |
121,81 |
133,99 |
5 |
62,73 |
72,01 |
134,74 |
148,21 |
6 |
62,73 |
87,83 |
150,56 |
165,62 |
7 |
62,73 |
93,02 |
155,75 |
171,33 |
Bei Unterbringung in einem Einzelzimmer wird ein Aufschlag von 6,60 Euro/Tag (inkl.10% Ust) verrechnet. Für Hilfeempfänger/Hilfeempfängerinnen bei Bezug einer Mindestpension dürfen höchstens 5,50 Euro/Tag (inkl.10% Ust) verrechnet werden.
Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, daher wird ein Einzelzimmerzuschlag von bis zu 6 Euro pro Tag verrechnet. Für HilfeempfängerInnen bei Bezug einer Mindestpension dürfen höchstens 5 Euro pro Tag verrechnet werden.
Ausnahme: Einer Bewohnerin/einem Bewohner ohne eigenen Pensionsanspruch darf der Einzelzimmerzuschlag nicht verrechnet werden, wenn die Person Sozialhilfe bezieht und ein Einbettzimmer auf Grund eines begründeten Bedarfs zur Verfügung zu stellen ist.
Wer bezahlt die Pflegeheimunterbringung?
Grundsätzlich sind die Kosten vom Heimbewohner selbst zu tragen (Pension, Pflegegeld).
Welchen Betrag muss die Heimbewohnerin/der Heimbewohner selber leisten?
Max. 80% der Pension und 80% des Pflegegeldes werden zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen.
Was ist, wenn die Pflegeheimkosten mit dem Einkommen etc. nicht bezahlt werden können?
Im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes liegt dann eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vor. Somit kann ein Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs durch Übernahme der Heimkosten gestellt werden.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
€ 74,25/Tag + Pflegezuschlag bei Belegung eines Einbettzimmers.
Mehr Informationen zum Thema Kosten finden sie im Heimstatut des LPZ Mautern. Außerdem steht Ihnen auch unsere Kollegin Frau Elisabeth Pucher bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung:
Frau
Elisabeth PucherTel.: 03845 / 2315-6503
Fax: 03845 / 2315-6550
E-Mail: elisabeth.pucher3@kages.at